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Schulpflegschaft**
Die Eltern jeder Klasse wählen zu Beginn des Schuljahres in der Klassenpflegschaft einen/eine Klassenpflegschaftsvorsitzenden/-vorsitzende und deren Vertreter/rin. Diese sind im laufenden Schuljahr für die Organisation der Klassenelternabende und für die Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern zuständig. Zusätzlich nehmen sie an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil und bringen dort die Anliegen aus der Elternschaft ein. Hier werden auch der/die Vorsitzende, Stellvertreter sowie die Teilnehmer an Schulkonferenz und an Fachkonferenzen gewählt. Ansprechpartner
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz tagt als wichtigstes Entscheidungsgremium der Schule mindestens zweimal pro Schuljahr. Bestehend aus Lehrern - Eltern -, sowie aus Schülervertretungen.



** Der Gesetzestext:
"Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangs-stufenpflegschaften und den weiteren Vertretern der Jahrgangsstufen. Die Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Der/die Vorsitzende und Vertreter werden daraus für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule."